Flugreisen – Kennst du deine Fluggastrechte?

Um bequem und möglichst schnell von A nach B zu gelangen und um all die tollen Flecken dieser Erde sehen zu können, nutzen immer mehr Menschen das Flugzeug. So natürlich auch wir. Unser Londonurlaub war gleichzeitig auch unsere erste gemeinsame Flugreise. Daher möchten wir in diesem Post das Thema Fliegen in den Fokus stellen.

Das Fliegen ist eine der sichersten Transportvarianten, zudem in der Regel auch weitaus schneller, als so manch anderes Transportmittel (das mit der Sicherheit ist zwar weithin bekannt, trotzdem bekommt Laura es nicht so ganz in ihren Kopf).

Neben den Vorteilen von Schnelligkeit und Sicherheit, bringt Fliegen aber auch den ein oder anderen Nachteil mit sich. Flüge können verspätet starten oder im Extremfall komplett gecancelt werden. Obwohl wir bei unseren Flügen nach und von London keinerlei solcher Probleme hatten, möchten wir an dieser Stelle trotzdem ein Auge auf die Fluggastrechte jedes Einzelnen werfen. Es schadet ja nie, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein und zu wissen, wie die rechtliche Lage in beiden Situationen aussieht. Das Fluggastrecht ist sehr komplex und um zum Beispiel Geld- oder Ausgleichsansprüche geltend zu machen, sind manchmal wichtige Dinge zu beachten und vorzulegen.

Die Ansprüche bei Flugverspätungen im Einzelnen

Selbstverständlich führt nicht jede kurze Verzögerung für einen Fluggastreisenden zu Schadensersatzansprüchen. Außerdem müssen bei längeren Flugreisen größere Verspätungen in Kauf genommen werden als bei kurzen Distanzen. Wenn die Flugstrecke weniger als 1.500 km beträgt, ist eine zweistündige Verzögerung im Rahmen der Toleranz. Hier erhalten wir als Fluggast leider keinerlei Recht auf eine Entschädigung. Zwischen 1.500 und 3.500 Flugkilometer muss ein Fluggast bis zu drei Stunden Wartezeit in Kauf nehmen können, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch entsteht. Bei Langstrecken von mehr als 3.500 km beträgt dieser Zeitraum sogar vier Stunden. In diesen Fällen haben die Fluggesellschaften aber Verpflegung für die Wartenden anzubieten, also immerhin etwas. Sofern eine Übernachtung notwendig wird, sind außerdem die Hotelkosten einschließlich des Transfers zum Hotel zu übernehmen. Bei einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden haben Flugreisende die Möglichkeit, den Flug ganz abzusagen und sich den Preis für das gebuchte Ticket erstatten zu lassen. Bleibt dann jedoch die Frage, wie man denn nun seinen Zielort erreicht.

Wird ein eigentlich geplanter Flug komplett storniert, hat man unterschiedliche Ansprüche auf angemessene Entschädigung (insofern die geplatzte Vorfreude überhaupt entschädigt werden kann). In der Regel kann man sich den Flugpreis erstatten lassen oder aber eine alternative Reisemöglichkeit zum gewünschten Zielort einfordern. Je nach Destination fallen Alternativen wie Zug oder Bus natürlich weg. Ähnlich wie bei einer Verspätung muss die  Verpflegung gewährleistet sein, sowie auch eventuell nötige Hotelübernachtungen und Transferleistungen vom Flughafen zum Hotel. Diese Leistungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Allgemein gibt es jedoch einen pauschalen Schadensersatz, genannt Ausgleichsleistung, sofern der Reisende nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug von der Annullierung in Kenntnis gesetzt wurde. Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlung richtet sich immer nach der Entfernung der gebuchten Flugstrecke. Spezielle Servicedienstleister, wie z.B. Flightright, können die Entschädigung für Flugprobleme auch vorher kostenfrei berechnen. Diese geben auch Hilfestellung für weiteres Vorgehen gegen die Fluggesellschaft, falls nötig oder gewünscht.

Das Fluggastrecht ist sehr spezifisch. Wichtig sind hierbei auch die gesonderten Ausnahmen bei Stornierungen von Flügen. Sind diese nämlich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die nicht vermieden werden können, dann entfällt der Anspruch. Dazu zählen unter anderem politische Instabilität, unerwartete Flugsicherheitsmängel oder zum Beispiel starke Unwetter und vorhersehbare Turbulenzen. Diese Fälle sind dann zwar extrem ärgerlich, aber leider nicht zu umgehen. Immerhin trägt die Airline hier wirklich keine Schuld.

Umbuchungen sind heutzutage auf Flügen auch öfters mal der Fall. Ist das auf eine Überbuchung zurückzuführen, gibt es je nach Entfernung Anspruchsleistungen in Höhe von 250 Euro bis 600 Euro. Zudem müssen rechtzeitig Ersatzflüge angeboten werden. Dabei dürfen dann seitens der Fluggesellschaft keine weiteren Kosten für den Reisegast anfallen.

Meine Story mit Fluggesellschaft A – Einzelfall oder Fehler im System?

Persönlich habe ich vor einigen Jahren auch schon negative Erfahrungen mit einer Fluggesellschaft sammeln müssen. Als wir damals von Düsseldorf über Madrid nach Buenos Aires geflogen sind, gab es gewisse Komplikationen. Ursprünglich sollten wir abends von Düsseldorf nach Madrid fliegen. Wir saßen schon eingecheckt im Flugzeug, als kurz vor dem Start ein Defekt an der Maschine festgestellt wurde. Also wieder aussteigen, unsere Koffer abholen und uns die Infos über unseren neuen Flug geben lassen. Unser neuer Flug sollte erst am nächsten Morgen in Richtung Sonne starten. Wie gut, dass wir selber in Düsseldorf wohnen, so dass wir uns kein Hotel suchen mussten. Dieses Glück haben aber längst nicht alle Reisenden. Unseren Anschlussflug in Madrid haben wir hier natürlich das erste Mal verpasst.

Spät abends zu Hause haben wir beim Nachbarn nach Brot und ein wenig Wurst gefragt, da wir unseren Kühlschrank vor der Reise ausgeräumt hatten. Wie man das vor einem Urlaub eben so macht. Als wir uns dann früh morgens auf den Weg zum Düsseldorfer Flughafen machten, war es, wie zu der Jahreszeit üblich, schweinekalt (müsste irgendwann im Januar gewesen sein). Wieder saßen wir im Flugzeug, hier bereits mit einiger Verspätung, da jede Maschine vor dem Abflug zur Enteisung der Tragflächen musste.

Als die Maschine letztendlich mit ca. 1 Stunde Verspätung in Madrid gelandet ist, rannten wir wie von einer Herde Bluthunde gehetzt von einem Ende des Flughafens zum anderen, um unseren Anschlussflug nach Buenos Aires zu bekommen. Wir schafften es letztendlich auch mit großer Anstrengung, rechtzeitig am Schalter zu stehen. Doch wieder einmal hieß es: zu früh gefreut. Da die Fluggesellschaft nicht mehr von unserem rechtzeitigen Erscheinen ausgegangen ist, haben sie einige andere Passagiere, die wahrscheinlich auf ihrer Warteliste standen, einsteigen lassen. Wir durften also nicht mehr hinein: Flieger überbucht. Anschlussflug also das zweite Mal verpasst. Juhu.

Die Fluggesellschaft gab von sich aus keinerlei Informationen über die weitere Vorgehensweise zum Weiterflug nach Buenos Aires. Nach harten Verhandlungs- und Beschwerdegesprächen mit diversen Mitarbeitern der Fluggesellschaft vor Ort, inklusive gefühlten mehreren Stunden Wartezeit und hin- und hergeschickt Werdens quer durch den Flughafen, bekamen wir letztendlich die Information, am späten Abend fliegen zu können. Für die anstehende Wartezeit wurden wir in ein naheliegendes Hotel verfrachtet. Danach ging es schließlich ohne weitere Komplikationen über den großen Teich nach Argentinien. Wer hätte damit noch gerechnet.

Da, zu der Zeit die Fluggastrechte noch nicht sehr benutzerfreundlich bzw. gar nicht vorhanden waren, konnten wir gegenüber der Fluggesellschaft nur sehr schwer Entschädigungsleistungen geltend machen. Eine, erst im Jahr 2005 in Kraft getretene EU-Richtlinie, hatte die Passagier-Rechte gestärkt. Unternehmen, wie z. B. fligtright.de treten für den Schutz der Passagierrechte ein und unterstützen Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche.

Informationen zu den Fluggastrechten gibt es auf der Internetseite vom Luftfahrt-Bundesamt, das in Deutschland die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle ist. Sie setzt jedoch nicht zivilrechtliche Ansprüche durch. Diese Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz, sind durch den Fluggast entweder eigenständig oder mit Unterstützung von Dienstleistungsunternehmen durchzusetzen.

Für die Zukunft nur das Beste. Hoffentlich

Ich hoffe sehr, die Zeiten haben sich positiv verändert und auch große Fluggesellschaften sind persönlicher und fluggastfreundlicher geworden. Servicedienstleister, die sich auf Entschädigung für Flugprobleme spezialisiert haben, sind in den vergangen Jahren entstanden. Gut für uns Flugpassagiere, doch noch besser wäre es, wenn erst gar keine Probleme entstehen würden. Klar – Verspätungen können immer vorkommen – doch gute Serviceleistungen und Ausgleichsleistungen sind das Mindeste an Menschlichkeit, das man Erwarten darf.

Liegt hier wirklich nur ein selten aufkommender Einzelfall vor, oder überbuchen Airlines bewusst ihre Flugzeuge und nehmen den Ärger der frustrierten und zurückgelassenen Passagiere in Kauf? Die, im Luftfahrt-Bundesamt eingehenden Fluggastbeschwerden, nahmen jedenfalls in den letzten Jahren weiter zu.

Hast du vielleicht ähnliche negative, oder vielleicht ja sogar positive Erfahrungen im Umgang mit Fluggesellschaften gesammelt? Schreibe uns doch einfach und teile deine Meinung mit uns.

 

Dieser Beitrag entstand mit der freundlichen Unterstützung von flightright.de


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